Drohnen
sind unsere
P a s s i o n

Immer auf der sicheren Seite!

[ Qualifikationen ]

[ Flug-Lizenzen ]

Wir verfügen sowohl über die Kenntnisse und die UAS-Fluglizenzen des Luftfahrtbundesamtes (LBA)

der Kategory A1/A3

als auch über die Erweiterung

der Kategorie A2

Diese befähigt uns, grundsätzlich fast überall (ausgenommen der deklarierten Flugverbots-Zonen) zu fliegen!



Unsere Drohnen sind selbstverständlich registriert
und natürlich auch Haftpflichtversichert!

[ Klassifizierungen ]

[ Rechtliches ]

Drohnen werden in folgende technische Klassen eingeteilt:

Klasse Abflug-
masse
max. Geschw. max. Höhe Höhen-
messer
Ident Geo-
Sense
C0 bis 250g 19m/s 120m nein nein nein
C1 bis 900g 19m/s 120m
einstellbar
ja ja ja
C2 bis 4.000g offen 120m
einstellbar
ja ja ja
C3 bis 25.000g offen 120m
einstellbar
ja ja ja
C4 offen unlimitiert nein nein nein


Entsprechend der Drohnen-Klassifizierung gelten folgende Flugzonen:

Klasse Vermerk FlugZone
C0 Überflug unbeteiligte Personen kann nicht ausgeschlossen werden! A1
C1 Vermeidung von Überflügen unbeteiligte Personen kann angenommen werden! A1
C2 Horizontaler Abstand von mind. 30m/5m von unbeteiligten Personen A2
C3 Keine Gefährdung von unbeteiligten Personen
und mind. 150m von Siedlungen, Industrieanlagen, Freizeitanlagen, ...
A3
C4

Angaben ohne Gewähr! Quelle: Luftfahrtbundesamt - 2023-03-26

[ Kenntnis-Nachweise ]

[ Rechtliches ]

Entsprechend der Flugzone(n) und der verwendeten Drohnenklasse(n) sind folgende Kenntnisse nachzuweisen bzw. Bedingungen zu erfüllen:

Klasse Flugzone Registrierung Versicherung Qualifikation
C0 A1 ja ja - keine -
C1 A1 ja ja A1/A3-Nachweis
C2 A2 ja ja A2-Nachweis
C3 A3 ja ja A1/A3-Nachweis
C4 A3 ja ja A1/A3-Nachweis

Angaben ohne Gewähr! Quelle: Luftfahrtbundesamt - 2023-03-26

[ Flugverbots-Zonen ]

[ Rechtliches ]

Folgende Zonen gelten grundsätzlich als Flugverbots-Zonen, können aber genehmigt werden:

Genehmigungen erlöschen stets nach Beendigung der genehmigten Zeitspanne
→ es handelt sich immer um Einzelflug-Genehmigungen!

Gebiete Abstandsregel Entschärfung
Flughäfen 1500m - keine -
Sportflugplätze 1500m - keine -
Hubschrauber-Landeplätze 1500m - keine -
Militärische Schutzzonen 1500m - keine -
Bundesverkehrswege 100m Distanz = AR / 100m * Höhe
Energieerzeuger 100m Distanz = AR / 100m * Höhe

Angaben ohne Gewähr! Quelle: Luftfahrtbundesamt - 2023-03-26




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